Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Wittlich
Am Amtsgericht Wittlich sind 4 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Wittlich
- Einfamilienhaus19. November 2026Einfamilienhaus in Kröv54536 KrövAmtsgericht Wittlich361.000 €
- Einfamilienhaus, Garage19. November 2026Einfamilienhaus, Garage in Heidweiler54518 HeidweilerAmtsgericht Wittlich254.500 €
- land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück22. Januar 2027land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Großlittgen54534 GroßlittgenAmtsgericht WittlichAuf Anfrage
- Mehrfamilienhaus, Garage22. Januar 2027Mehrfamilienhaus, Garage in Wittlich54516 WittlichAmtsgericht Wittlich457.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Wittlich
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Wittlich?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Wittlich 4 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Wittlich?
Der nächste Termin ist am 19. November 2026 um 09:30: Einfamilienhaus in Kröv, Amtsgericht Wittlich.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Wittlich zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Wittlich. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Wittlich?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 361.000 € (3 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.